FAQ zum Young-Agency-Qualitätszertifikat

  • Junge Agenturen möchten sich in den verschiedenen Bereichen des digitalen Marketings etablieren und Kunden hochwertige Dienstleistungen anbieten. Das Young-Agency-Qualitätszertifikat bescheinigt Agenturen, dass ihre Arbeit professionellen Qualitätsmaßstäben gerecht wird.

  • Bewerben können sich junge Digitalagenturen mit Geschäftsbeziehungen von weniger als zwei Jahren. Eine Mitgliedschaft im BVDW ist keine Voraussetzung.

  • Das Zertifikat setzt sich aus den folgenden Teilaspekten zusammen:

    • Erfahrung 20%
    • Arbeitsweise 40%
    • Kundenzufriedenheit 30%
    • Engagement am Markt 10%
  • Online-Antragsbogen (Datenbank) mit zugehörigen Antragsunterlagen:

    • Unterschriebene Ehren und Eigenerklärung sowie Online-Antragsbogen mit zugehörigen Antragsunterlagen
    • Kopie des Handelsregistereintrages
    • Nachweis über Mitarbeiterqualifikation
    • Angabe vom mindestens zwei Kunden inkl. Kontaktmöglichkeit für die unabhängige Kundenbefragung
    • Nachweis von Fachartikeln und Ankündigung oder Berichterstattung zu Fachvorträgen sowie Workshops (Kopie, gültige URL)

     

  • Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

    Ein zweiter Bewerbungszeitraum beginnt im April des laufenden Jahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.07. des laufenden Jahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

  • Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise, Kundenzufriedenheit und Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala geprüft und bewertet.

    Das Kriterium „Kundenzufriedenheit“ wird durch die Abfrage von zwei Kundenreferenzen anhand eines Onlinefragebogens geprüft.

    Das BVDW-Prüfungsgremium besteht aus einem hauptamtlichen BVDW-Mitarbeiter und einem Geschäftsführer des BVDW (ggf. ein Zweitprüfer). Die Prüfer prüfen anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt. Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalogs durch den zuständigen Gremienmanager im BVDW validiert.

    Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrundeliegenden Kundendaten genannt.

  • Das BVDW-Prüfungsgremium besteht aus einem hauptamtlichen BVDW-Mitarbeiter und einem Geschäftsführer des BVDW (ggf. ein Zweitprüfer).

  • Jeder Prüfer erhält die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des darin enthaltenen Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

    Bewertungen erfolgen anhand eines Punktesystems

    10. „ausgezeichnet, hervorragend”
    9:  „sehr gut“
    8: „gut“
    7: „zufriedenstellend“
    6: „genügend“
    5: „nicht genügend“
    4: „unzureichend“
    3: „sehr unzureichend“
    2: „entschieden unzureichend“
    1: „extrem unzureichend“
    0: „nicht bewertbar“

     

    Beim Kriterium Kundenbewertung sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktezahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte. Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden. Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen. Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein.

    Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

    • 10% - Engagement am Markt
    • 20% - Erfahrung
    • 30% - Kundenzufriedenheit
    • 40% - Arbeitsweise

     

    Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).

    Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

  • Das Zertifikat wird verliehen, wenn
    a) in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
    b) wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt

  • Die aktuelle Preistabelle finden Sie hier.

  • Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

  • Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

    Sie sind dann befugt, das Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

  • Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

  • Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen wie z. B. Kundenreferenzen geändert haben. Ansonsten können Sie sich zum Folgejahr wieder bewerben.

  • Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.