Internetagentur-Ranking

Das Internetagentur-Ranking des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist das Branchenbarometer der deutschen Internet-Agenturlandschaft. Seit 2001 wird das Internetagentur-Ranking gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern HighText iBusiness, Horizont und werben & verkaufen, jährlich erhoben. Damit beleuchtet der BVDW ein wichtiges Segment der digitalen Wertschöpfungskette und gibt neutrale Orientierung und Guidance innerhalb der Digitalagentur-Branche.

Nachfolgend präsentieren wir die Ergebnisse des am 17. Mai 2023 veröffentlichten Internetagentur-Rankings.

Die Trendanalyse mit allen Insights (zu Umsatz, Entwicklung, Mitarbeitende, Standorten und Einschätzungen der Agenturen) kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Das Internetagentur-Ranking 2024 startet voraussichtlich Mitte Februar 2024.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme beim Internetagentur-Ranking 2023.

Das Internetagentur-Ranking 2024 startet voraussichtlich Mitte Februar 2024.

Für die Teilnahme 2024 können Sie sich hier an den Teilnahmebedingungen aus dem Jahr 2023 orientieren. Unsere Bedingungen werden dann zu gegebener Zeit – kurz vor Start des Rankings 2024 – aktualisiert.


Teilnahme am Internetagentur-Ranking 2023
Für die Teilnahme am Internetagentur-Ranking sind nur zwei und manchmal drei Schritte nötig und folgende Angaben werden im Rahmen der Teilnahme abgefragt:

1. Schritt – Fragebogen (online ausfüllen)
Der Fragebogen wird auf der Webseite des Partners Hightext iBusiness zur Verfügung gestellt, der auch die technische Realisierung übernimmt. Zur Beantwortung des Fragebogens ist ein kostenloser Account erforderlich, der von Hightext iBusiness zur Verfügung gestellt wird.

Alle Unternehmensangaben aus dem Fragebogen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die über die relevanten Ranking-Daten (Honorarumsatz und Mitarbeiterzahlen) hinaus erfragten Angaben dienen lediglich dazu, die Glaubwürdigkeit der gemachten Angaben zu untermauern und werden für einen Branchenüberblick herangezogen. Eine Veröffentlichung dieser Angaben mit Rückschluss auf das jeweilige Unternehmen findet nicht statt.

Ein Muster des Fragebogens können Sie hier einsehen.

2. Schritt – Ehrenerklärung (Scan per Mail zusenden)
Als weiteres Dokument zur Teilnahme am Internetagentur-Ranking wird eine unterzeichnete Ehrenerklärung benötigt, mit der Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen. Bitte senden Sie uns die Ehrenerklärung eingescannt per Mail zu.

Die Ehrenerklärung können Sie hier herunterladen.

3. Schritt – Testat nur auf Anforderung (dann Scan per Mail zusenden)
Internetagenturen auf den ersten 50 Rängen des Internetagentur-Ranking müssen die durch uns zugesandte Testat-Vorlage von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater zusätzlich bescheinigen lassen. Als Bescheinigung wird ausschließlich die vorgefertigte Testat-Vorlage akzeptiert. Etwaige Kosten für das Ausfüllen des Testats tragen die Unternehmen selbst.

Ein Muster der Testat-Vorlage können Sie hier einsehen.

Darüber hinaus können stichprobenartig bei weiteren Teilnehmern Testate angefordert werden. Falls Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen sollten, behält sich der Beirat zwecks Prüfung vor, die aktuelle Bilanz des Unternehmens anzufordern. Anschließend hat die Agentur bei abweichenden Angaben die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und ggf. zu korrigieren. Sofern weiterhin begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, kann der Beirat einstimmig gegen die Aufnahme der Agentur entscheiden. Die Agentur ist in diesem Fall von einer erneuten Teilnahme im darauffolgenden Internetagentur-Ranking ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen - Internetagentur-Ranking 2023

Die Teilnahmebedingungen können Sie hier einsehen.

Wer kann teilnehmen?

Zum Ranking zugelassen sind Internetagenturen. Diese bilden mehrere Ebenen der Wertschöpfungskette ihrer externen Kunden im Internet ab. Im Kern sind sie mit der gesamthaften Konzeption, Kreation und technischen Realisierung von digitalen Lösungen betraut. Dafür halten die Agenturen eigenes Personal bereit. Mit diesem Kerngeschäft werden mindestens 60 Prozent des Gesamthonorarumsatzes einer Full-Service-Internetagentur erwirtschaftet (Gesamtdigitalumsatz). Liegt der Gesamtdigitalumsatz unterhalb von 60% der Gesamthonorarumsatzes, wird das Unternehmen nicht zum Ranking zugelassen. Weiterhin werden Unternehmen nicht zum Ranking zugelassen, die mehr als 60% ihres Gesamtdigitalumsatzes mit einem einzelnen Kunden erwirtschaften. Berücksichtigt werden bei Agenturgruppen (Holdings) neben dem eigenen Gesamtdigitalumsatz auch die Gesamtdigitalumsätze sämtlicher Tochtergesellschaften, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung über 50 Prozent besteht. Die betreffenden Tochteragenturen dürfen in diesem Falle selbst nicht noch einmal einzeln am Ranking teilnehmen.

Wer darf NICHT teilnehmen?

Agenturen, die weniger als 60 Prozent ihres Honorarsatzes mit dem oben beschriebenen Kerngeschäft erwirtschaften, finden in diesem Internetagentur-Ranking keine Berücksichtigung. Dies gilt insbesondere für Media-Agenturen, Performance-Agenturen, Unternehmensberatungen, Systemhäuser und Softwarehersteller.

Zwei relevante Angaben für das Internetagentur-Ranking 2023

Es ist ein redaktioneller Beitrag zum wertungsfreien Internetagentur-Ranking von Internetagenturen. Gelistet wird in einem ersten Schritt nach Honorarumsatz, in einem zweiten Schritt nach festangestellten Mitarbeitenden, in einem dritten Schritt nach Alphabet.

Rankingrelevante Angaben

1. Honorarumsatz
Welche Honorarumsätze dürfen gemeldet werden?
Als wichtigstes rankingrelevantes Kriterium wird der Honorarumsatz für alle in Deutschland erwirtschafteten Honorare und Provisionen mit kundenindividuellen Dienstleistungen rund um die Produktion interaktiver Medien herangezogen. Maßgebend ist der Honorarumsatz, der im letzten Kalenderjahr (nicht Geschäftsjahr!) in Deutschland (mit inländischen oder ausländischen Kunden) erwirtschaftet wurde. Die Meldung kann nach HGB oder IFRS erfolgen. In den Honorarumsatz einzuberechnen sind ausschließlich die Nettoumsätze ohne MwSt. im Bereich Consulting, Konzeption und Umsetzung von Online-Lösungen im Internet/Intranet sowie von multimedialen Offline-Produkten. Hierunter fallen die Beratungshonorare sowie die Gestaltungs- und sonstigen Honorare zuzüglich der Werbemittlungserlösen (für Media – keine Media-Budgets, keine Media-Umsätze), die in Summe den Netto-Rohumsätzen (ohne MwSt., abzüglich Rabatte und Boni) entsprechen.

Was gehört AUF KEINEN FALL in die gemeldeten Honorarumsätze?

Unter die Leistungen, die NICHTals rankingrelevante Honorarumsätze gemeldet werden dürfen, fallen:

  • Media-Budget/Media Umsätze
  • Hosting- und Providing-Leistungen (z.B. Zugangs- und Speicherdienstleistungen)
  • Umsätze, die eine Agentur mit ihrer Muttergesellschaft oder mit Tochtergesellschaften der gemeinsamen Muttergesellschaft erwirtschaftet (sofern es sich um verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des AktG handelt)
  • Erlöse aus dem Betrieb eigener Websites (z.B. Nutzungsgebühren, Werbeeinnahmen, Online-Handel)
  • Erlöse aus dem Betrieb fremder Websites (z.B. Nutzungsgebühren, Werbeeinnahmen)
  • Umsätze aus Drittleistungen wie Lizenzen, Hard- oder Software
  • Umsätze, Honorare oder Provisionen aus sämtlichen Offline-Aktivitäten, die keinen multimedialen Hintergrund haben
  • Medienreplikation / Packaging
  • Personalvermittlung
  • Netzwerkadministration
  • EDV-Dienstleistungen

Diese Informationen sind nur ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen und ersetzen NICHT die Berücksichtigung der komplette Teilnahmebedingungen. Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.

2. Anzahl Mitarbeitende
Alle festangestellten Mitarbeitenden, die zum Angebot der Agentur im digitalen Bereich beitragen, finden im Ranking Berücksichtigung. Bei den festangestellten Mitarbeitenden-Angaben wird die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden in Jahresarbeitseinheiten (JAE) für das vergangene Jahr angegeben.

Jede Vollzeitarbeitskraft, die während des gesamten Berichtsjahres in der Agentur oder für die Agentur tätig war, zählt als eine Einheit. Für festangestellte Teilzeitkräfte sowie für festangestellte Personen, die nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben, ist jeweils der entsprechende Bruchteil einer Einheit zu zählen.

Im Unternehmen mitarbeitende Gesellschafter/Geschäftsführer sind ebenfalls mitzuzählen, auch wenn diese keine Angestellten sind. Im Unternehmen mitarbeitende Gesellschafter/Geschäftsführer schlagen Sie bitte dem Bereich zu, in dem diese schwerpunktmäßig tätig sind.

Diese Informationen sind nur ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen und ersetzen NICHT die Berücksichtigung der komplette Teilnahmebedingungen. Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.